AGB

Fabena.de

Allgemeine Datenschutzerklärung
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Quelle: www.anwalt.de/vorlage/muster-datenschutzerklaerung.php

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnung (AGB)

§ 1 Mietsache und Vertragsabschluss
Die Mietsache besteht aus der Ferienwohnung einschließlich Inventar, Medien und Serviceleistungen sowie den Nutzungsrechten an den Außenanlagen, wie unter www.fabena.de beschrieben. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Übernahme der Wohnung ab 17 Uhr, die Abgabe am Abreisetag bis spätestens 11 Uhr.

Der Vertrag kommt durch Buchung über einen Vermittler oder mit Übersendung der Buchungsbestätigung durch den Anbieter nach Eingang der Anzahlung zustande. Bei direkter Anfrage und Buchung sind vom Mieter - nach Möglichkeit per E-Mail an schmidt@fabena.de -  folgende Daten schriftlich zu übermitteln: Name, Vorname, Anschrift, Telefon, E-Mail oder Fax, Begleitpersonen (bei Kindern mit Altersangabe), Buchungszeitraum, voraussichtliche Anreisezeit (falls deutlich später als 17 Uhr).

§ 2 Preise, Zahlungsfälligkeit
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage veröffentlichten bzw. die zwischen den Parteien direkt ausgehandelten Preise. Nach der verbindlichen Buchung durch die Mieter sind max. 50% des Gesamtpreises innerhalb einer Woche als Anzahlung zu überweisen. Die Wohnung wird in dieser Zeit für den angefragten Buchungszeitraum vorläufig reserviert; mit dem Zahlungseingang wird durch den Anbieter die Buchung verbindlich bestätigt.

Die zweite Hälfte des Mietpreises bzw. der noch ausstehende Restbetrag ist zwei Wochen vor Reisebeginn auf das Konto des Anbieters zu überweisen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine gilt die Buchung als mieterseitig storniert.

§ 3 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Stornieren (kündigen) die Mieter den Vertrag vor Mietbeginn so sind sie zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 20 Euro verpflichtet. Kann eine anderweitige Vermietung durch den Anbieter für den Buchungszeitraum nicht realisiert werden, erhöht sich die zu entrichtende Entschädigung auf folgende Prozentwerte der vereinbarten Miete (ohne etwaige Nebenkosten):

    10% bei Kündigung bis 28 Tage vor Mietbeginn,
    20% bei Kündigung ab 27 Tage vor Mietbeginn,
    50% bei Kündigung ab 14 Tage vor Mietbeginn,
    100% bei Kündigung ab 5 Tage vor Mietbeginn.

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen (z.B. per E-Mail). Die Mieter haben die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Brechen die Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleiben sie zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

§ 4 Haftung und Pflichten der Mieter
Die Gästewohnung einschließlich der Möbel und der sonstigen dort befindlichen Gegenstände sowie die Außenanlagen sind schonend zu behandeln. Die Mieter haben die sie begleitenden und besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Die Mieter haften für schuldhafte Beschädigungen der Mietsache durch sie selbst oder durch sie begleitende Personen.
Mängel, die bei der Übernahme des Mietobjektes vorhanden sind oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.
Weitere Pflichten (Rücksichtnahme auf Mitbewohner, Mülltrennung, Rauchverbot etc.) sind in der Hausordnung geregelt, die in der Wohnung ausliegt und Vertragsbestandteil ist.
In der Regel kann die Übernahme der Wohnung am Anreisetag ab 17.00 erfolgen. Am Abreisetag ist die Wohnung bis spätestens 11.00 zu übergeben.

§ 5 Nutzung der Mietsache durch Kinder
Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht Ihrer Eltern oder sonstiger berechtigter erwachsener Personen in der Wohnung und im Garten aufhalten. Der Zutritt zu weiteren Stockwerken des Hauses sowie zu Nebengebäuden und Grundstücksteilen, die nicht zur Mietsache gehören ist nicht gestattet. Die Nutzung der Außenanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Auf für ein Landhausgrundstück typische Gefahren für Kinder wie bspw. offene Regenwassersammelbehälter, offen stehende Gartentore, giftige Pflanzenteile, nicht normgerechte und regelmäßig geprüfte Spielgeräte wird ausdrücklich hingewiesen.

§ 6 Gewährleistung und Haftung
Technisch bedingte Einschränkungen der Mietsache, wie bspw. der Ausfall von Elektrogeräten, berechtigen nicht zur Mietminderung. Der Anbieter wird sich um kurzfristigen Ersatz bzw. Reparatur bemühen.

Der Anbieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im übrigen ist die Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 7 Datenschutz
Die Bestandsdaten der Mieter werden für Aufgaben, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, elektronisch gespeichert und verarbeitet. Eine Offenlegung erfolgt ausschließlich gegenüber staatlichen Behörden, insofern dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

§ 8 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Verträge nach diesen AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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